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Bulgarien liegt im Herz der Balkanhalbinsel und ist
stolz auf seine altertümliche und reiche Geschichte.
Thraker, Altgriechen, Römer, Byzantiner, Slaven und
Bulgaren haben diese Länder bewohnt und Denkmäler
hinterlassen, die die Schatzkammer der Weltgeschichte
bereichern.
Bevölkerung
Bulgarien hat eine Fläche von 111 000 km2 und
Bevölkerung von ca. 8 Millionen Einwohnern. Das Land
wird vom Balkangebirge (Stara Planina - Altes Gebirge) in
zwei Teilen geteilt und grenzt im Osten am Schwarzen
Meer, im Norden – an Rumänien, im Süden an die Türkei
und an Griechenland und im Westen an Serbien, Montenegro
und Mazedonien.
Klima
Das Klima des größten Teils Bulgariens ist kontinental,
mit kaltem Winter und heißem Sommer. Im Ganzen ist das
Klima rauer im Vergleich mit anderen Regionen Europas
auf der gleichen geographischen Breite und die
jährlichen durchschnittlichen Temperaturen sind höher
als diese der benachbarten Länder.
Sprache
Die offizielle Sprache ist die bulgarische Sprache, die
von ca. 90% der Bevölkerung gesprochen wird. Die
türkische Sprache ist der größten Minderheit eigen.
Region – Osteuropa
Bevölkerung – 7 888 600, nach Angaben vom Jahre 2004
Fläche – 110,910 km2
Hauptstadt – Sofia
Klima – gemäßigt-kontinental
Grenzen
Rumänien 608 km
Griechenland 494 km
Serbien und Montenegro 318 km
Türkei 240 km
Mazedonien 148 km
Ethnische Verteilung der Bevölkerung
Bulgaren 83.0%
Türken 9.0%
Roma 3,0%
Andere 6%
Religion
Orthodox 84,0%
Islam 13,0%
Römisch-katholisch 2,0%
Jüdisch 1,0%
Protestantisch, armenisch u.a. 1,0%
Wichtige Jahren aus der bulgarischen Geschichte
681 – Gründung des Bulgarischen Staates
681-1018 – Erstes Bulgarisches Reich
1186-1396 – Zweites Bulgarisches Reich
1396-1878 – Osmanische Herrschaft und Befreiungsbewegung
1878 – Befreiung und Wiederherstellung des Bulgarischen
Staates
1878-1946 – Drittes Bulgarisches Reich
Nach 1946 - Republik Bulgarien
Verwaltungsregionen
Sofia-Stadt; Sofia; Burgas; Varna;
Plovdiv; Ruse; Haskovo; Lovech; Montana; Sliven; Yambol;
Dobrich; Silistra; Shumen; Gabrovo; Pleven; Vidin;
Vratza; Veliko Tarnovo; Pazardzhik; Smolyan; Razgrad;
Targovishte; Blagoevgrad; Pernik; Kardzhali; Kystendil;
Stara Zagora
Offizielle Feiertage
1. Januar – Neujahr
3. März – Nationalfeiertag
Ostern und Ostermontag
1. Mai - Tag der Arbeit
6. Mai – Georgstag, Tapferkeitstag und Tag der
Bulgarischen Armee
24. Mai – Tag von Kyrill und Method
6. September – Tag der Vereinigung
22. September - Unabhängigkeitstag
1. November – Tag der Volksaufklärer
24., 25., 26. Dezember – Weihnachten
Nationalwährung: Lev
Maßnahmen und Gewichte: metrisches System
Verfassung
Die Verfassung der Republik Bulgarien wurde im Juli 1991
verabschiedet. Darin sind die Grundprinzipien des
gegenwärtigen Konstitutionalismus eingeprägt. In der
Verfassung sind ein Mehrparteisystem und freie Wahlen
vorgesehen, an denen alle stimmberechtigte
Staatsangehörige der Republik Bulgarien teilnehmen. Nach
den Wahlen bildet die größte Parlamentariergruppe eine
Regierung. Damit die Regierung (das Ministeriumrat)
ernannt wird, und Gesetzgebungsakte mit allgemeiner
Geltung verabschiedet werden, ist einfache
parlamentarische Mehrheit erforderlich. Änderungen an
der Verfassung sind mit parlamentarischer
Drei-Viertel-Mehrheit zu verabschieden.
Politisches System: Parlamentarische Republik
Parlament
Bulgarien ist eine parlamentarische Republik und die
Hauptgewalt ist die Legislative. Das Parlament (die
Volksversammlung) übt die gesetzgebende Gewalt, sowie
das Recht auf parlamentarische Kontrolle aus. Das Mandat
der Volksversammlung beträgt 4 Jahre.
Die Volksversammlung zählt 240 Abgeordnete.
Staatshaupt: Georgi Parvanov
Der Präsident
Der Präsident ist Staatshaupt und wird durch direkte
Wahlen einmal in fünf Jahren, für nicht mehr als zwei
Mandate, gewählt.
Der Vizepräsident wird zur selben Zeit, mit dem selben
Stimmzettel, unter denselben Bedingungen und derselben
Prozedur, wie der Präsident gewählt.
Bildung
Ca. 90% der Bevölkerung sind des Lesens und des
Schreibens kundig. Die Ausbildung ist kostenlos und
obligatorisch für Kinder ab dem 6-ten bis zum 16-ten
Lebensjahr. 85% dieser Altersgruppe gehen zur Schule.
Die Ausbildung wird in Stufen geteilt: Elementarschule –
4 Jahre, Grundschule – 4 Jahre und Oberschule 4 bis 5
Jahre, je nach der Art der Schule. Ca 30% der Schüler
setzen ihre Weiterbildung in Kollegen und Universitäten
fort.
Offizielle Sprache: Bulgarisch
Visumangelegenheiten
Republik Bulgarien ist visumfrei für manche Länder der
Welt. Jeder Tourist muss sich vorher darüber erkundigen,
weil manche Typen Visen eine längere Bearbeitungs- und
Ausstellungsfrist erfordern. Ein Ausländer kann in die
Republik Bulgarien einreisen, wenn er im Besitz eines
gültigen Reisepasses, oder eines anderen, den Reisepass,
ersetzenden Ausweises ist, sowie eines Einreise-,
Aufenthalts- oder Transitvisums, falls erforderlich. Ein
Visum über kurzfristigen Aufenthalt wird einem Ausländer
ausgestellt, der einmal ins Land einreist , oder
mehrmalig, für eine Frist bis 90 Tage in den Rahmen von
6 Monaten, gerechnet seit dem Datum der ersten Einreise.
Das Visum zur mehrmaligen Einreise zwecks eines
kurzfristigen Aufenthaltes kann für eine Frist bis zu
einem Jahr ausgestellt werden. Die Frist kann von den
Ausländerämtern wegen Ursachen von humanitärem Charakter
verlängert werden. Einmalige Einreisevisen (zwecks
Tourismus) und Gültigkeit bis 3 Monate, berechtigen zur
einmaligen Einreise und Aufenthalt auf dem Territorium
des Landes. Visen zur mehrfachen Einreise, die 3, 6 und
12 Monate gültig sind, berechtigen zu einer unbegrenzten
Zahl Einreisen aufs Territorium des Landes.
Für die Kunden, die ein Aufenthaltsvisum in Republik
Bulgarien brauchen, wird New Balkan Tours alle, von den
entsprechenden Behörden, erforderliche Unterlagen im
Zusammenhang mit der Ausstellung des Visums, besorgen.
Ausführliche Information können Sie auf der Website des
Außenministeriums von Republik Bulgarien bekommen –
http://www.mfa.government.bg
Zollverfahren
Jeder Tourist, der Bulgarien besucht, kann eine
begrenzte Menge Nahrungsmittel, Zigaretten und
alkoholische Getränke für eigenen Bedarf einführen.
Abhängig von der Dauer des Aufenthaltes gibt es
Anweisungen auf die erlaubte Zahl und Menge der
eingeführten Waren an jedem Zollamt.
Bei Überschreiten der angewiesenen Mengen wird eine
spezielle Zollerklärung ausgefüllt, in der der Bedarf
motiviert wird. Obligatorisch sind Gold,
Wertgegenstände, die nicht als persönliche Schmuckstücke
zählen, Kameras, Elektronik und Geräte von bedeutendem
Wert, zu erklären. Dieselben Gegenstände sind auch bei
der Ausreise zu erklären, womit der Tourist beweisen
kann, dass sie keiner dritten Person geschenkt oder
verkauft worden waren. Geschenke oder Sachen für
bulgarische Staatsbürger oder ausländische Angehörige,
die im Lande verweilen, unterliegen auch einer
Erklärung.
Ein Sonderverfahren für Ein- und Ausfuhr gibt es für die
Antiquitäten, für Gegenstände von historischem Wert,
Kunstwerke, seltene Münzen von numismatischem Wert und
Wertpapiere. Für sie werden bestimmte Genehmigungen und
Unterlagen, die bei Einfuhr im entsprechenden Land von
den örtlichen Behörden und den bulgarischen
Vertretungen, und bei Ausfuhr, von den zuständigen
bulgarischen Instanzen, ausgestellt sind.
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